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Datenschutz

10 Apr.: Datenschutzverstöße sind abmahnbar: Was Unternehmen wissen müssen

Kanzlei Sieling Blog

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.3.2025 mehrere wegweisende Urteile (I ZR 186/17, I ZR 222/19 und I ZR 223/19) gefällt, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. In einem Fall gegen Facebook entschied der BGH, dass Verbraucherschutzverbände wettbewerbsrechtliche Klagen wegen Datenschutzverstößen einreichen dürfen.

31 März: BGH zu SPAM-Mail: immaterieller Schadensersatz nach DSGVO

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im am 28.1.25 im Fall VI ZR 109/23 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen und erläutern, was dies für Ihre Marketingaktivitäten bedeutet.

03 März: Wichtige Entscheidung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

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Ein Unternehmen warf einer ehemaligen leitenden Angestellten vor, nach ihrem Ausscheiden Zugang zu vertraulichen Daten gehabt zu haben. Diese ehemalige Mitarbeiterin, die nun bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, soll diese Daten genutzt haben, um gezielt Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers abzuwerben. Auf einen Verstoß gegen die Regelungen zum Geschäftsgeheimnis kann sich das Unternehmen jedoch nicht stützen.

05 Feb.: OLG Schleswig Holstein: Vorgabe E2E Verschlüsselung bei Rechnungsversand via E-Mail erforderlich

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Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.

18 Dez.: Pflichtinformationen für die Produktsicherheit – was muss der Online Handel wissen? 

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Die neue Produktsicherheitsverordnung ist seit dem 13.12.2024 zu beachten und wie das bei neuen Rechtstexten so ist, stellen sich bei der ersten Auslegung meist Fragen für den individuellen Anwendungsfall.

Welche Produkte betrifft die Produktsicherheitsverordnung?

17 Sep.: OLG München: Fristlose Kündigung wegen Verstoßes gegen die DSGVO wirksam

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In seinem Urteil entschied das OLG München, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO einen wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann.

In der Vorinstanz wurde zunächst anders entschieden. Die Berufung der Beklagten war jedoch erfolgreich, da die fristlose Kündigung des Klägers wegen Weiterleitung dienstlicher Emails auf seinen privaten Account wirksam war.