Am 22. Februar 2024 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ein interessantes Urteil im Bereich des Datenschutzes und Online-Handels gefällt (Az.: 327 O 250/22). Diese Entscheidung ist besonders für Betreiber von Onlineshops von Interesse.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im am 28.1.25 im Fall VI ZR 109/23 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen und erläutern, was dies für Ihre Marketingaktivitäten bedeutet.
Achtung, liebe Webseitenbetreiber: Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU verabschiedet sich am 20.07.2025 und geht in den „wohlverdienten“ Ruhestand
Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.
Das OLG Hamburg entschied am 26.9.2024 über die konkrete Ausgestaltung der Verpflichtung zur Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Unternehmen sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigungsschaltfläche korrekt umzusetzen. Das müssen Sie beachten.
Die neue Produktsicherheitsverordnung ist seit dem 13.12.2024 zu beachten und wie das bei neuen Rechtstexten so ist, stellen sich bei der ersten Auslegung meist Fragen für den individuellen Anwendungsfall.
Welche Produkte betrifft die Produktsicherheitsverordnung?
Sie bieten ein Produkt an, das bei Nutzung Daten sammelt – oder Sie betreiben einen Datenverarbeitungsdienst, wie z.B. eine Cloud für Ihre Kunden? Dann sollten Sie das Datum 12.09.2024 kennen!
Seit dem Urteil des LG Hamburg aus Februar 2024 wird diskutiert, ob Online-Shops verpflichtet sind, einen Gastzugang anzubieten.
Kürzlich durfte ich als Gast bei einem Podcast von „Das Duumvirat“ mit dem Titel „Die Mail-Verschlüsselung ist fast kaputt“ teilnehmen, der sich ganz dem Thema E-Mail-Verschlüsselung widmete. Wir gehen darin u.a. der Frage nach, ob Unternehmen verpflichtet sind ihren E-Mail Verkehr zu verschlüsseln
Am 16.12.2020 stellte die EU ihre neue Cybersicherheitsstrategie für das digitale Jahrzehnt vor.
Denn Hardware- und Softwareprodukte sind zunehmend Ziele von Cyberangriffen, was laut EU-Kommission zu geschätzten globalen jährlichen Kosten der Cyberkriminalität i.H.v. 5,5 Billionen Euro bis 2021 führte.