Ein Unternehmen warf einer ehemaligen leitenden Angestellten vor, nach ihrem Ausscheiden Zugang zu vertraulichen Daten gehabt zu haben. Diese ehemalige Mitarbeiterin, die nun bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, soll diese Daten genutzt haben, um gezielt Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers abzuwerben. Auf einen Verstoß gegen die Regelungen zum Geschäftsgeheimnis kann sich das Unternehmen jedoch nicht stützen.
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In seinem Urteil entschied das OLG München, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO einen wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann.
In der Vorinstanz wurde zunächst anders entschieden. Die Berufung der Beklagten war jedoch erfolgreich, da die fristlose Kündigung des Klägers wegen Weiterleitung dienstlicher Emails auf seinen privaten Account wirksam war.
Wir sind stolz darauf, als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden zu werden. Für uns ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, Beruf und Familie bestmöglich miteinander vereinbaren zu können.
Aufgepasst! Der 17. “Paderborner Tag der IT-Sicherheit” rückt näher, dieser findet am 05. und 06. September 2023 statt. Carola Sieling wird dort am 05.09.2023 um 15:30 Uhr einen Vortrag halten zum Thema „Compliance-Pflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA) – eine Einordnung in den Normendschungel der EU“ Im Verlauf der Veranstaltung ermöglichen Expert*innen aus…
Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt auf den Kopf gestellt und Remote Work ist mittlerweile für viele Unternehmen und Arbeitnehmer zur Normalität geworden. Doch was passiert, wenn man als Arbeitnehmer ins Ausland reist und von dort aus arbeiten möchte? Der…
Interne Datenschutzbeauftragte genießen gemäß § 6 Abs. 4 BDSG einen besonderen Kündigungsschutz. Danach darf das Arbeitsverhältnis eines benannten Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Dieser besondere Kündigungsschutz besteht jedoch nur, wenn und soweit die Benennung eines Datenschutzbeauftragten…
Mit der Corona Pademie sind viele Unternehmen vor besondere Herausforderung gestellt worden. Wo vorher in Großraumbüros oder Kantinen reges Treiben herrschte, ist heute nur noch gähnende Leere vorzufinden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden freiwillig oder unfreiwillig ins Mobile- bzw. Homeoffice…
Neues zu den Regelungen Die Corona-ArbeitsschutzVO wurde verlängert und erweitert. In der SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung sind Maßnahmen geregelt, um den Gesundheitsschutz von Beschäftigten während der Pandemie zu gewährleisten. Zusammen mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und der konkretisierenden Arbeitsschutzregel liegt Vorschriften- und Regelwerk zum betrieblichen Infektionsschutz vor dem Coronavirus vor. Die…
Arbeitnehmer nutzen häufig auch ihre vom Arbeitgeber überlassenen Geräte privat. In Zeiten von Corona und Homeoffice ist das mehr denn je der Fall. Zum Einsichtnahmerecht des Arbeitgebers hat das BAG dazu bereits in 2019 eine Entscheidung getroffen. Arbeitgeber dürfen…
Viele Eltern wissen noch nicht, dass es für sie nun auch finanzielle Unterstützung gibt. ArbeitnehmerInnen können ab sofort bei unvermeidbarem Verdienstausfall aufgrund notwendiger Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie einen Entschädigungsanspruch i.H.v. 67 % des Nettoeinkommens (begrenzt auf 2.016 €) pro…