Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.
Urteil
von Ines Dittmar und Carola Sieling „Verkauf nur an Gewerbetreibende!“ heißt es in vielen Shops, aber reicht dieser Hinweis aus, um mit Nettopreisen werben zu dürfen? Ihr Produkt ist eigentlich eher für den B2B Handel geeignet oder Ihre Wunschvertragspartner…
von Carola Sieling und Anne-Kathrin Philipp Der BGH hat mit Urteil vom 28. Januar 2015 – I ZR 202/14 – wetter.de entschieden (Pressemitteilung des BGH), dass Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones grundsätzlich Werktitelschutz genießen können. Was war geschehen?…
Die Entscheidung Das OLG Hamm hatte unter dem 01.02.2011 (Az.: I-4 U 196/10) bereits entschieden, dass ein Verstoß gegen die PAngV vorliegt und der Händler wettbewerbswidrig handelt, wenn auf der Webseite eines Onlinehändlers Angaben zu den Versandkosten auf deutsche…