Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im am 28.1.25 im Fall VI ZR 109/23 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen und erläutern, was dies für Ihre Marketingaktivitäten bedeutet.
DSGVO
Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.
Am 1.1. eines jeden Jahres stellt sich die Frage, welche Daten bzw. welche Dokumente vernichtet werden müssen. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
In seinem Urteil entschied das OLG München, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO einen wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann.
In der Vorinstanz wurde zunächst anders entschieden. Die Berufung der Beklagten war jedoch erfolgreich, da die fristlose Kündigung des Klägers wegen Weiterleitung dienstlicher Emails auf seinen privaten Account wirksam war.
Zertifikate sind ein bewährtes Instrument, um am Markt Orientierung für datenschutzkonforme Produkte zu geben. Zertifikate bedeuten mehr Transparenz für alle Beteiligten und sind ein zusätzliches Verkaufsargument.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4.Mai 2023 entschieden (C-300/21), dass es für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen grundsätzlich nicht auf eine Erheblichkeit ankommen darf. Im Kern geht es in diesem Fall um eine Beschwerde eines Verbrauchers gegen die Österreichische Post wegen der unrechtmäßigen…
Art. 32 DSGVO schreibt Unternehmen vor, sich um die Sicherheit ihrer Daten zu kümmern. Dazu gehört, dass nicht nur Sie, Ihre IT-Abteilung, sondern alle Mitarbeitenden ausreichend für Datensicherheit sensibilisiert sind. Das Internet ist zu einem festen Bestandteil unseres täglichen Arbeitslebens geworden. Wir nutzen es, um zu kommunizieren, gemeinsam…
Ein Betroffener beantragte bei der Österreichischen Post ihm mitzuteilen, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt habe. Er stützte sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Recht auf Auskunft ist ausdrücklich in Art. 15 DSGVO sowie in Art. 8 Abs. 2 Satz 2 GRCh geregelt….
Die DSGVO hat für Unternehmen viele Änderungen mit sich gebracht. Personenbezogene Daten dürfen nur unter besonderen Bedingungen verarbeitet bzw. genutzt werden. Doch nicht nur hier gelten die Vorschriften der DSGVO. Die DSGVO macht keinerlei Unterschiede, ob es sich um…
Mit der Corona Pademie sind viele Unternehmen vor besondere Herausforderung gestellt worden. Wo vorher in Großraumbüros oder Kantinen reges Treiben herrschte, ist heute nur noch gähnende Leere vorzufinden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wurden freiwillig oder unfreiwillig ins Mobile- bzw. Homeoffice…