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Arbeitet Ihr Verein schon datenschutzkonform?

Die DSGVO hat für Unternehmen viele Änderungen mit sich gebracht. Personenbezogene Daten dürfen nur unter besonderen Bedingungen verarbeitet bzw. genutzt werden. Doch nicht nur hier gelten die Vorschriften der DSGVO.

Die DSGVO macht keinerlei Unterschiede, ob es sich um ein gewinnbringendes Unternehmen oder um einen (gemeinnützigen) Verein handelt. Auch wenn die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oft nicht erforderlich ist, so sind die Vorschriften der DSGVO dennoch zwingend einzuhalten.

Jeder Verein nutzt personenbezogene Daten, um seine Vereinstätigkeit auszuführen.
Jeder Verein hat eine Mitgliederverwaltung oder führt besondere Veranstaltungen durch, bei welchen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Vereine betreiben Webseiten, bieten Newsletter an und vieles mehr.

Wir haben zusammen mit der Technologiewerft GmbH ein auf die besonderen Bedürfnisse von Vereinen zugeschnittenes und vor allem erschwingliches Paket geschnürt.

Schauen Sie doch gern rein oder kontaktieren Sie uns.

Wir freuen uns auf Sie!

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