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Kontaktformulare auf Webseiten datenschutzgerecht gestalten – mit Musterbelehrung

Wie sieht die Rechtslage aus?

Kontaktformulare werden beinahe auf jeder Webseite eingesetzt, um dem Besucher eine möglichst unkomplizierte Form der Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Über das Kontaktfomular werden Daten verarbeitet und übermittelt. Der Webseiten-Betreiber ist gem. § 13 TMG kurz gesagt verpflichtet, den Nutzer des Kontaktformulars darüber zu informieren, dass und wie seinen Daten verarbeitet werden. Immer mehr Gerichte gehen dazu über Datenschutzverstöße auf Webseiten als abmahnfähig zu beurteilen. Den Auftakt für das Kontaktformular gab das OLG Köln Anfang des Jahres. (Urteil vom 11.03.2016 – Az.: 6 U 121/15).

Das BDSG sieht zudem in § 3a vor, dass der Grundsatz der Datenvermeidung und -sparsamkeit zu beachten ist, was dazu führt, dass Sie Pflichtfelder kennzeichnen und auf das Notwendigste beschränken sollten.

Hinzu kommt, dass bereits im vergangenen Jahr die bayrische Datenschutzaufsichtsbehörde dazu übergegangen ist, Webseiten-Betreibern Bußgelder aufzuerlegen, die bei der Verwendung von Kontaktformularen keine Verschlüsselung der Daten bereitstellten.

Was ist zu tun?

Was müssen Sie also beachten, wenn Sie auf Ihrer Webseite ein Kontaktformular anbieten?
1. Informieren Sie die Besucher über die Verwendung der Daten, z.B. durch nachfolgende Mustererklärung.
2. Minimieren und kennzeichnen Sie Pflichtfelder, z. B. mit üblichen Sternchenhinweis.
3. Verschlüsseln Sie die Datenübertragung, z.B. durch TLS.

Mustertext für das Kontaktformular

Fügen Sie eine Belehrung unterhalb des Kontaktformulars, aber oberhalb des “Absenden-Buttons” ein. Verwenden Sie gern unter Bezugnahme auf unsere Webseite den nachfolgenden Mustertext wie folgt und prüfen Sie bzw. stellen sicher, dass der Inhalt tatsächlich mit der Datenverarbeitung übereinstimmt:

Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Weitergabe an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn geltende Datenschutzvorschriften rechtfertigen eine Übertragung oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden Ihre Daten umgehend gelöscht. Ihre Daten werden ansonsten gelöscht, wenn wir Ihre Anfrage bearbeitet haben oder der Zweck der Speicherung entfallen ist. Sie können sich jederzeit über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auch in der Datenschutzerklärung dieser Webseite.

(Mustertext via Kanzlei Sieling )

TIPP

Wenden Sie diese Grundsätze entsprechend an, wenn Sie auf Ihrer Webseite an anderer Stelle, z.B. im Blog oder sonst Daten von Webseitenbesuchern übermittelt werden.

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Kommentare (4)

Büsch’n lang die Belehrung. Aber wenn’s denn der Sache dienlich ist…
Danke für den Artikel!

Carola Sieling

Man könnte den Text auch verlinken und per Checkbox aktivieren. Dann ist das nicht nur richtig, sondern auch hübsch. 🙂

Eine Bestätigung, dass der Benutzer dies gelesen und damit einverstanden ist, per Checkbox, ist nicht notwendig?

Carola Sieling

Das ist umstritten, ich berate gern die sicherste Methode!

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