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Urheber- und Medienrecht

Fotografieren und teilen erlaubt?

Das Urheberrecht schützt den Urheber vor unerlaubter Verwendung seiner Wekre. Das betrifft zum Beispiel Software, Texte, Bilder, Grafiken, aber auch Datenbanken. Zu unserem Mandantenstamm gehören Unternehmen, Fotographen, Webdesigner und andere Künstler, die uns bei Urheberrechtsverstößen beauftragen oder klare vertragliche Verhältnisse mit ihren Auftraggebern schaffen wollen. Wir helfen Ihnen nicht nur in Ihrer Eigenschaft als Urheber Ihre Rechte wahrzunehmen, sondern auch dann, wenn Sie sich gegen Abmahnungen Dritter zur Wehr setzen müssen

UNSERE LEISTUNGEN

  • Beratung zum Urheberrecht, Verwertungsrecht, Filesharing, zu Nuztungsvereinbarungen und zur rechtssicheren Vertragsgestaltung
  • rechtliche Begleitung bei Urheberrechtsverstößen und Abmahnungen
  • Prüfung Ihrer Webseite in Bezug auf das Urheberrecht
  • Beratung und vertragliche Unterstützung für Fortografen, Webdesigner und andere Künstler

Können wir Ihnen helfen?

Viele Wege führen nach Rom bzw. zum richtigen Rechtsanwalt für IT-Recht. Nutzen Sie unser Kontaktfomular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an! Wir sind sofort erreichbar!