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Die EU-Whistleblower-Richtlinie / Hinweisgebersystem

Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung von anonymen und vertraulichen Meldekanälen zum Schutz von Whistleblowern.

Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie in nationales Recht endet zum 17.12.2021. Die Richtlinie trat bereits am 16.12.2019 in Kraft und ist nach herrschender Ansicht auch ohne Umsetzung in nationales Recht verpflichtend. 

Im aktuellen Koalitionsvertrag (2021–2025, S. 111) heißt es u.a.: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch vor erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigen erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. …“

Es besteht daher für die betroffenen Unternehmen dringender Handlungsbedarf. 

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie durch u.a. Bereitstellung eines digitalen Hinweisgebersystems bzw. beraten Sie datenschutzrechtlich bei der Auswahl von Compliance-Systemen. 

Wir als Kanzlei und Berufsgeheimnisträger sind zudem prädestiniert dazu als Ihre Ombudsperson zu agieren. 

Setzen Sie mit uns die EU-Whistleblower-Richtlinie datenschutzkonform um und fordern Ihr individuelles Angebot über uns oder unserem Partnerunternehmen der Technologiewerft GmbH an! 

Mehr zu unserer Zusammenarbeit erfahren Sie unter: 

https://hinweisgeber.technologiewerft.de

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