Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag müssen Unternehmen und Organisationen mit ab 250 Beschäftigten interne Meldestellen für einen geeigneten Hinweisgeberschutz eingerichtet haben. Ab 17. Dezember 2023 gilt diese Verpflichtung dann für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019.
Hinweisgebersystem
von Carola Sieling Allgemein Arbeitsrecht Datenschutz Wettbewerbs- und Kartellrecht Wettbewerbsrecht
Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung von anonymen und vertraulichen Meldekanälen zum Schutz von Whistleblowern. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie in nationales Recht endet zum 17.12.2021. Die…