Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie alle juristischen Personen des öffentlichen Sektors zur Implementierung von anonymen und vertraulichen Meldekanälen zum Schutz von Whistleblowern. Die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie in nationales Recht endet zum 17.12.2021. Die…