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Abmahnung wegen Google Fonts erhalten?

Update:

Abmahnung wird als rechtsmissbräuchlich eingestuft!

Das Landgericht München I hat am 30. März 2023 entschieden, dass das automatisierte Erstellen und Versenden von Abmahnschreiben wegen angeblicher Datenschutzverstöße eine missbräuchlich ist. Das Landgericht konnte wegen der Einbindung von Google Fonts durch den Webseitenbetreiber weder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch die Begründetheit eines Schmerzensgeldes feststellen.

Das Gericht kritisierte die massenhaften Abmahnschreiben und schloss einen Schadenersatzanspruch wegen Rechtsmissbrauchs aus.

Update: 

Google-Fonts Massenabmahnungen waren rechtsmissbräuchlich!

So entschied nun auch das AG Ludwigsburg (Urt. v. 28.2.2023 – 8 C 1361/22). Damit besteht folgerichtig weder ein Anspruch auf Unterlassung gemäß BGB noch auf Schadensersatz gemäß DSGVO wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf der Webseite.

Uns erreichen derzeit gehäuft Anfragen zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Fonts.
Hintergrund sind Abmahnungen, die wegen nicht datenschutzkonformen Einsatzes von Google Fonts ausgesprochen werden. Es werden u.a. Schadenersatzforderungen in Höhe geringer dreistelliger Beträge geltend gemacht.
Die Abmahner beziehen sich hierbei auf mehrere Urteile, die mit diesem Thema zu tun hatten und in verschiedenen Konstellationen ein Schmerzensgeld ausgesprochen haben.

Die Abmahnungen werden massenweise mit gleichem Wortlaut verschickt. Hier scheint es lediglich darum zu gehen, finanzielle Interessen geltend zu machen. Ein sogenannter Schaden wird nicht einmal vorgetragen.  Es ist zudem zu prüfen, ob der Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllt ist bzw. ob überhaupt eine Berechtigung zur Abmahnung bestand.

Was empfehlen wir?

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!
  • Prüfen Sie den Vorwurf und den Einsatz von Google Fonts auf der betroffenen Website, z.B. mit einem Google Fonts Checker Dienst.
  • Wir empfehlen dringend sich entsprechend rechtlich beraten zu lassen.

Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sprechen Sie uns gerne an.
Gern helfen wir Ihnen weiter, wenn es um die datenschutzgerechte Einbindung von Google Fonts oder anderen Webseiten-Tools geht.

Wir empfehlen, von der Möglichkeit Google Fonts auf eigenen Servern zu hosten, Gebrauch zu machen. Die gewünschte Schriftart kann heruntergeladen und lokal auf der Website eingebunden werden. Hier besteht kein Risiko, dass etwaige Daten (z.B. die IP-Adresse) an Google übertragen werden und Sie benötigen keine datenschutzgerechte Einwilligung.