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DROHT EINE NEUE ABMAHNWELLE WEGEN COOKIE-BANNER?

Unscheinbar platzierter „alle ablehnen“- Button ist rechtswidrig!

Risiken bei der Umsetzung von Cookie-Bannern

Der Einsatz von Cookie-Bannern auf Internetseiten stellt aktuell noch immer ein Risiko dar. Eine versierte Beratung und eine gewisse Awareness hinsichtlich neuer Rechtsprechung sind  mittlerweile unverzichtbar. Wird zum Beispiel durch ein neues Urteil entschieden, dass eine bestimmte Umsetzung oder Gestaltung eines Cookie-Banners rechtswidrig ist, so muss schnell gehandelt werden. Ansonsten laufen die Verantwortlichen der Website Gefahr, abgemahnt zu werden.

Neue Entscheidung des Landgerichts München

Mit seinem Urteil vom 29.11.2022 (insbes. B. I. 3. d) i. S.195) entschied das Landgericht München, dass das von der Website focus.de eingesetzte Cookie-Banner rechtswidrig ist. Auf der Website wollte das Unternehmen BurdaForward GmbH, welches hinter der Nachrichten-Seite steht, für eine Menge von Drittanbietern die Einwilligung des Nutzers zur Nutzung seiner Daten und zum Tracking seines Nutzerverhaltens einholen.

Die Umsetzung des Cookie-Banners erfüllte jedoch nicht die gesetzlichen Anforderungen für eine wirksame Einwilligung.

Das Urteil wurde inzwischen angefochten und ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtswidriges Cookie-Banner

Das Cookie-Banner der Seite focus.de hatte ein Konzept, welches aktuell auch viele weitere Websites für die Umsetzung ihres eigenen Banners anwenden. Beim Aufrufen der Seite öffnete sich automatisch auch das Banner, welches für die Nutzer die Auswahl zwischen dem Akzeptieren aller Cookies oder der eigenen Konfiguration anbot. Folgte man der eigenen Konfiguration, wurde man zu den Einstellungen der Privatsphäre weitergeleitet, welche weitere über 140 Seiten (!) zum Konfigurieren für jeden einzelnen Drittanbieter öffnete. Zudem wurden die Buttons für „Alle akzeptieren“ und „Auswahl speichern“ dort deutlich hervorgehoben. Die Möglichkeit, alle Cookies abzulehnen, wurde eher unscheinbar platziert.

Durch die Gestaltung des Cookie-Banners kam das Landgericht München zu dem Entschluss, dass dadurch eine bewusste Manipulation des Nutzerverhaltens erfolgte und damit gegen die gesetzlichen Anforderungen verstößt. Der Gesetzgeber gibt vor, dass der Nutzer seine Einwilligung freiwillig, in informierter Weise und eindeutig/unmissverständlich abgeben muss, damit die Wirksamkeit der Einwilligung gewährleistet ist.

Da für den Nutzer das Ablehnen bzw. teilweise Ablehnen der eingesetzten Tools einen viel höheren Aufwand darstellen würde, als diese mit einem Klick bequem anzunehmen, legt das Gericht nahe, dass die Einwilligung des Nutzers demnach nicht freiwillig sein könnte. Die Masse an Einstellungsmöglichkeiten im Privatsphäre-Bereich erschwere die Handhabung für den Nutzer noch einmal zusätzlich.

Weitere Kritikpunkte

Ebenso teilte das Landgericht München mit, dass sich Verantwortliche nicht auf das berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Nutzerdaten zu Analyse- und Werbezwecken berufen dürfe. Eine Einwilligung des Nutzers sei unumgänglich. Cookies, die diesen Zwecken dienen, dürften demnach auch nicht als „unbedingt erforderlich“ deklariert werden.

Empfehlungen

Sollten Sie eine eigene Website betreiben und Cookies einsetzen, empfehlen wir, das Banner so transparent wie möglich zu gestalten.

Neben dem Button für „Alles annehmen“ sollte der Button für „Alle [Cookies] ablehnenals deutliche Wahlmöglichkeit daneben dargestellt sein und gar nicht erst im zweiten Klick oder gestalterisch untergehen.

Sollten Sie noch Fragen zum Einsatz Ihres eigenen Cookie-Banners haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!

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