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LG Hamburg: Sind Gastzugänge zwingend erforderlich?

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Seit dem Urteil des LG Hamburg aus Februar 2024 wird diskutiert, ob Online-Shops verpflichtet sind, einen Gastzugang anzubieten. Dies steht im Gegensatz zu einem früheren Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), der vorschrieb, dass ein Gastzugang angeboten werden muss.

Das LG Hamburg argumentierte, dass die Pflicht zur Kontoregistrierung weder den Grundsatz der Datenminimierung noch den Grundsatz datenschutzfreundlicher Voreinstellungen verletzte. Es würden nur die Informationen benötigt, die für die Vertragsdurchführung ohnehin erhoben werden müssten, zusätzlich zu einem Passwort. 

Das Gericht argumentierte weiterhin, dass die Vorteile der praktischen Bestellabwicklung durch die Kontoregistrierung die Notwendigkeit eines Gastzugangs überwiegen würden. Es gäbe danach keine gleichwertige Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit des Marktplatzes ohne Kontoregistrierung sicherzustellen. Ein Gastzugang sei deswegen nicht erforderlich.

Fazit 

Die Entscheidung beruht stark auf den Umstand, dass es sich bei dem beklagten Shop um einen Marktplatz handelt. Auch wenn die DSK-Position natürlich nicht bindend ist, empfehlen wir dennoch Betreibern konventioneller Online-Shops weiterhin zur Vorsicht und dazu, weiterhin Gastzugänge zur Verfügung zu stellen.

Wir beraten Unternehmen in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ihren Websites bzw. Online-Shops!

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