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Achtung! Abmahngefahr im Online-Handel mit E-Zigaretten

von Anne-Kathrin Philipp und Carola Sieling

Der ein oder andere wird es mitbekommen haben, durch die Änderung des Jugendschutzgesetzes ist die Abgabe von E-Zigaretten, Shisha’s und Tabakwaren im Internet nur noch an Volljährige möglich.
Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas mit den notwendigen Änderungen des Jugendschutzgesetzes ist mittlerweile in Kraft getreten.

Was ist neu?

Erfreulich ist, dass mittlerweile nun auch der Jugendschutz im Versandhandel ausdrücklich geregelt ist. Hier heißt es im neuen § 10 Abs. 3 Jugendschutzgesetz:

„Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten, noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.“

Nach einer weiteren Norm sind aber auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shisha’s, in welchen eine Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft wird, mit erfasst.

Durch die Gesetzesänderung kommt es nunmehr aber auch zur doppelten Alterskontrolle. Diese muss beim Angebot und beim Versand stattfinden. Neu ist hierbei insbesondere, dass der Gesetzgeber nicht erst die Abgabe, sondern auch schon das Angebot im Versandhandel mit einbezieht.

Pflichten im Onlinehandel

1. Der Online-Händler, der mit Tabakprodukten und E-Zigaretten und ähnlichen Produkten wirbt, muss sicherstellen, dass diese Waren nur Erwachsenen angeboten werden. (kann z.B. durch Schufa-Auskunft erfolgen)
2. Er muss sicherstellen, dass der Versand nur an Erwachsene erfolgt. (kann z.B. durch Post-Identverfahren bei Auslieferung durch den Postboten erfolgen)

Sonderfall eBay

Werden die o.g. Waren über die Plattform eBay angeboten, stellt sich die Frage, ob die Altersverifikation bei eBay so ausreichend ist. Im Rahmen der Registrierung bei eBay bestätigt der Kunde, dass er älter als 18 Jahre alt ist (was für sich allein genommen nicht ausreichend ist). Dies prüft eBay allerdings anhand einer entsprechenden SCHUFA-Mitteilung.
Zu diesem Thema liegt uns derzeit eine aktuelle Abmahnung vor.

Fazit und weiterführende Informationen

Tatsächlich ist es so, dass aufgrund der Neuheit des Gesetzes und mangels einschlägiger Rechtsprechung eine gewisse Unsicherheit herrscht und man technisch und organisatorisch eher auf Nummer sicher gehen sollte und eine 2-fache Altersverifikation durchführen sollte.
Zum Thema Altersverifikation im Online-Handel empfehle ich folgende Lektüre der Kollegin Pilous unter:

Jugendschutz im Online-Handel: Welche Altersverifikation ist ausreichend?

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Kommentare (3)

Finde das neue Tabakgesetz eine maßlose Bevormundung.
Schutz der Jugendlichen geht sicher auch anders. Muss vor allem anders gehen, denn wer an Tabak oder Liquids ran will, kommt so oder so ran.
Die sollten sich mal lieber darum kümmern das Minderjährige sich nicht hobbymäßig Bewusstlos saufen.

Hallo,

Sie haben ja beim Sonderfall ebay geschreiben “Zu diesem Thema liegt uns derzeit eine aktuelle Abmahnung vor. ”

Gibt es dazu ein Update? Ist ja schon eine Weile her, wie ist das mit der Abmanung ausgegangen?

Carola Sieling

Die Abmahnung wurde wegen Rechtsmissbrauch von uns zurückgewiesen und ist nicht weiter von der Gegenseite verfolgt worden.

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