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OLG Stuttgart: verbotene Eigengebote bei eBay führen zum Ziel!

Cover Autokauf, Leasing und Reparatur

von Bianca Schillmöller und Carola Sieling

Wer möchte das nicht – ein Auto für 1,50 €? Das Angebot von wertvollen Waren bei ebay –Auktionen beinhaltet auch immer ein Verkäufer-Risiko – sie können weit unter ihrem Wert ersteigert werden. Das ist auch genau der Reiz für den Käufer bei diesen Auktionen.

OLG Stuttgart: verbotene Eigengebote führen hier zum Ziel

Um diesem Risiko zu entgehen, versuchte ein ebay-Verkäufer mit eigenen Geboten von einem anderen Benutzerkonto aus den Preis für seinen angebotenen gebrauchten PKW Golf 6 in die Höhe zu treiben. Zuletzt wurde auch sein eigenes Gebot bei 17.000 € das Höchstgebot.

Hiergegen wehrte sich der einzige “echte” Bieter der Auktion und forderte den Verkäufer nach Auktionsende auf, ihm das Fahrzeug zum Preis von 1,50 € zu übereignen, da er ohne dessen unzulässige Eigengebote die Auktion bereits mit einem Gebot in dieser Höhe gewonnen hätte. Der Verkäufer verweigerte dies, da er das Fahrzeug bereits anderweitig verkauft hatte.
Daraufhin erhob der Bieter Klage und verlangte Schadensersatz in Höhe des von ihm mit mindestens 16.500 € angenommenen Marktwerts des Fahrzeugs. Dieser Wert von 16.500 € sei ihm aufgrund des nicht erfolgten Kaufs zu 1,50 € entgangen. Die auf Zahlung dieses Betrages nebst Zinsen und vorgerichtlichen Anwaltskosten gerichtete Klage hatte in der ersten Instanz Erfolg. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht Stuttgart das erstinstanzliche Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen (Urteil vom 14. April 2015 – 12 U 153/14).

Den Schadensersatzanspruch des Klägers erkannte es nicht an. So sei nicht festzustellen, dass der Kläger das Fahrzeug ohne die Eigengebote des Beklagten zu einem Preis von 1,50 € ersteigern hätte können. Der Beklagte hatte zwischenzeitig das Fahrzeug in einer anderen Auktion an einen fremden Bieter für 16.500 € verkauft. Das Berufungsgericht meinte, dass es möglich gewesen wäre, dass dieser fremde Bieter auch in der ursprünglichen Auktion diesen Preis geboten hätte. Der Kläger hätte dann nur mit einem höheren Gebot das Fahrzeug ersteigern können, so dass der hohe Schaden nicht entstanden ist.

Der BGH muss noch entscheiden

Der Streit liegt nunmehr vor dem Bundesgerichtshof und wird am 24.08.2016 verhandelt. Ob der BGH hier die gleichen Ansichten zum Kaufvertrag und zur fiktiven Möglichkeit eines anderen Mitbieters bei unzulässigen Eigengeboten vertritt bleibt abzuwarten.

Fazit

Als Fazit gilt aber weiterhin, dass sich Verkäufer über die Auktionskonditionen bzw. einen extrem niedrigen Startpreis im Klaren sein müssen, dass ein Vertrag zum Startpreis zu Stande kommen kann.

Schon im November 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Verkäufer, der sein Auto auf der Verkaufsplattform eBay mit einem Startpreis von nur einem Euro anbietet, das Fahrzeug auch dann verkaufen muss, wenn nur dieser Preis geboten wird (BGH, Urteil v. 12. 11.2014, Az. VIII ZR 42/14).
Eigengebote über ein zweites Benutzerkonto sind nach den ebay-Richtlinien unzulässig und führen in der Regel und trotz dieser Entscheidung zu einem sehr hohen Haftungsrisiko für die Abwicklung von Auktionen auf Seiten des Verkäufers.

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