von Bianca Schillmöller und Carola Sieling
Selber gewinnen mit Online-Gewinnspielen!
Im heutigen medialen Markt will man als Online Händler oder präsenzzeigendes Unternehmen kreativ sein und seinen Kunden gerne etwas bieten um sie zu binden und auf sich aufmerksam zu machen.
Da liegt die Entscheidung für das Anbieten eines Online-Gewinnspieles nahe!
Die Möglichkeit der Plattform für das Online-Gewinnspiel sind weitreichend. So kann die eigene Webseite gewählt werden – aber auch die Social Media Webseiten werden gerne aufgrund ihrer großen Verbreitung und Beliebtheit unter den potentiellen Kunden genutzt.
Egal für welche Art und Weise man sich für sein Online-Gewinnspiel entscheidet, die rechtlichen Aspekte eines Online Gewinnspiels – und es sind durchaus einige vorhanden – sollten in die Planung mit einfließen und beachtet werden, da es ansonsten zu bösen Überraschungen kommen könnte.
Gewinnspiele zählen als Werbung und sind somit auch vollumfänglich durch das Wettbewerbsrecht überprüfbar. Auch der Datenschutz spielt hier bei der Verwendung von Teilnehmerdaten eine nicht unbedeutende Rolle.
Sofern das Gewinnspiel auf einer fremden Webseite, wie z.B. bei Facebook angeboten wird, sind hier auch die jeweiligen Bedingungen des Plattformbetreibers zu berücksichtigen.
Am Beispiel Facebook kann man gut erkennen, dass derartige Marketingmaßnahmen nicht ohne Weiteres durch die Plattformbetreiber unbeachtet bleiben oder gar als Narrenfreiheit der Benutzer ignoriert werden.
Eine beliebte Art des Gewinnspiels ist das Darstellen einer Gewinnspielfrage in der eigenen Chronik auf Facebook. Der Nutzer kann dann direkt per Kommentar seine Antwort abgeben. Diese Art des Gewinnspiels ist (nach den Lockerungen der Nutzungsbedingungen von Facebook bereits seit längerer Zeit) möglich und zulässig, sowohl nach den allgemeinen rechtlichen Bedingungen als auch nach den Nutzungsbedingungen von Facebook.
Auch ist das Gewinnspiel in einer Applikation möglich.
So Nicht!
Facebook zeigt jedoch auch Grenzen auf, z.B. bei der Einbindung von Chroniken der Nutzer. Es ist demnach unzulässig, Nutzer dazu aufzufordern, Beiträge für das Gewinnspiel auf den eigenen Chroniken zu verfassen oder Hashtags auf anderen Chroniken zu generieren. Natürlich dürfen die Nutzer das Gewinnspiel verlinken/teilen, dies darf jedoch nicht Voraussetzung für den Gewinn sein.
Facebook ist in dieser Hinsicht auch sehr streng und geht gegen Verstöße u.a. mit Sperren vor.
Voraussetzungen eines Online Gewinnspiels (am Beispiel Facebook)
Zu einem Gewinnspiel gehören aus rechtlicher Sicht immer Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise. Dabei ist insbesondere der § 5a II UWG relevant, der klare und verständliche Informationen – also Teilnahmebedingungen – vorschreibt.
Checkliste Teilnahmebedingungen
Folgende Punkte sollten geregelt werden:
✓ Beginn und Ende des Gewinnspiels, wobei der Anfangszeitpunkt entfallen kann, wenn das Gewinnspiel sofort beginnt
✓ Wer teilnehmen darf (falls Einschränkungen vorhanden sind)
✓ Konkrete Beschreibung des Gewinns
✓ Hinweise darauf, dass die Beiträge keine Rechte Dritter verletzen dürfen
✓ Art der Bestimmung der Gewinner (Zufall, Jury etc.)
✓ Hinweis, wie die Gewinner benachrichtigen werden (über Facebook?)
✓ optional: Regeln für die Abwicklung der Gewinne (z. B. Pflicht zur Rückmeldung innerhalb von X Tagen, bevor der Gewinn verfällt)
Zusätzlich ist gemäß den Facebook Nutzungsbedingungen dort unter Ziffer III. E. 2 mit aufzunehmen, dass Facebook nichts mit dem Gewinnspiel zu tun hat, von der Verantwortung freigestellt ist und Anfragen sich an den Gewinnspiel-Veranstalter richten müssen.
Datenschutzhinweise
Des Weiteren sind die Datenschutzhinweise bedeutsam, die insbesondere enthalten sollten:
✓ Hinweis, dass die Daten nur für das Gewinnspiel verwendet werden
✓ Hinweis an die Nutzer, dass Sie bezüglich der eigenen Daten ein Recht auf Auskunft, deren Korrektur oder Löschung haben
✓ Einwilligungen, falls Sie die Namen der Nutzer oder anderweitige übersandte Inhalte der Nutzer präsentieren bzw. veröffentlichen möchten
Die Veröffentlichung von Namen sollte auch entsprechend hervorgehoben (z.B. Fettdruck) werden.
Es ist auch ratsam, grundsätzlich die wichtigen Hinweise direkt bei den Teilnahmebedingungen zu präsentieren (z.B. unter „Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis“). Es kann natürlich trotzdem auf eine grundsätzliche Datenschutzerklärung (die z.B. auf der eigenen Webseite steht) zusätzlich verwiesen werden.
Fazit
Online-Gewinnspiele sind ein beliebtes Marketinginstrument, um nicht den Ärger Ihrer Kunden oder Ihrer Mitbewerber auf sich zu ziehen (sprich: abgemahnt werden) empfehlen wir für alle “Ungeübten” einen kurzen Check durch einen spezialisierten Anwalt.