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Rechtliche Aspekte bei der Verwendung von KI-Bildgeneratoren (AI-Bildgeneratoren)

Vielen Unternehmen ist noch nicht bekannt, dass es überhaupt schon KI-Bildgeneratoren gibt und dass diese auch bereits immer besser werden. Die Technologie entwickelt sich rasant und so ist es keine Überraschung, dass KI-Bildgeneratoren bereits in vielen Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel in der Werbung oder für die Produktentwicklung. 

Aber was genau ist ein KI-Bildgenerator?

Es handelt sich hierbei um ein computergestütztes System, welches Bilder erstellt, die auf bestimmten Kriterien basieren. Diese Kriterien können sehr unterschiedlich sein, zum Beispiel die Farbe des Himmels oder die Form eines Gegenstands. Der Computer „lernt“ dabei ständig dazu und kann so immer bessere Ergebnisse liefern. KI-Bildgeneratoren sind computergestützte Systeme, die es ermöglichen, aus einer Reihe von vorgegebenen Bildern (datasets) neue, künstlerisch ansprechende Bilder zu erzeugen. Die KI wird dabei mit einer hohen Anzahl an Beispielbildern „trainiert“ und lernt dabei, bestimmte Bildmerkmale zu erkennen und zu reproduzieren. Diese Technik wird auch als „Deep Learning“ bezeichnet. Aufgrund der hohen Rechenleistung, die für das Training der KI notwendig ist, werden KI-Bildgeneratoren häufig in der Cloud betrieben. Diese Systeme werden häufig in der Grafikdesign-Industrie eingesetzt, um neue Ideen für Designs zu entwickeln oder bestehende Designs zu verbessern. Die Technologie wird auch in anderen Bereichen eingesetzt, beispielsweise bei der Erstellung von Videos und Spielen. Die Funktionsweise von KI-Bildgeneratoren basiert auf künstlicher Intelligenz (KI). Die KI-Algorithmen im System analysieren die vorgegebenen Bilder und erstellen daraus neue, kreative Bilder. In den meisten Fällen ist es möglich, KI-Bildgeneratoren ohne spezielle Kenntnisse zu verwenden.

Die Verwendung von KI-Bildgeneratoren zur Erstellung neuer Bilder ist eine interessante Möglichkeit für Kreative, um neue Ideen umzusetzen und ihr Werk zu erweitern. Allerdings stellen sich in Bezug auf die Nutzung solcher Tools auch rechtliche Fragen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht.

Welche rechtlichen Aspekte gibt es bei der Nutzung von KI-Bildgeneratoren?

In Deutschland gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von KI-Bildgeneratoren. Allerdings gelten die gleichen gesetzlichen und urheberrechtlichen Bestimmungen auch für diese Technologie. Die Diskussion ist allerdings auch nicht ganz neu. Bereits zu Zeiten des Mathematikers Benoît Mandelbrot, der bereits in den 70ern Mathematik und Kunst vereinte, wurde diskutiert, ob Fraktale (als Ergebnis eines Algorithmus) urheberrechtlich geschützte Werke seien, was jedoch überwiegend verneint wurde.

Das Urheberrecht an Bildern steht grundsätzlich demjenigen zu, der sie erstellt hat – im Rahmen der KI, kommen hier mehrere Berechtigte in Frage, die KI selbst, der Betreiber (Entwickler) des KI-Bildgenerators oder der Nutzer, der den Input und die Vorgaben macht, so dass die KI nur Werkzeug des Nutzers oder auch Betreibers ist. Fest steht – die KI kann selbst und isoliert betrachtet keine urheberrechtlich geschützten Werken hervorbringen.  Das Urheberrecht sieht als Voraussetzung für den Schutz vor, dass das Werk eine „persönliche geistige Schöpfung“ ist, also von einer natürlichen Person geschaffen wurde.

Es kommt also – wie so häufig in der Juristerei – auf den konkreten Einzelfall an. Wenn Sie ein Bild, das von einem KI-Bildgenerator erstellt wurde, verwenden möchten, sollten Sie deshalb immer vorher die Rechte an den Ergebnissen klären. Beachten Sie jedoch, dass viele Anbieter ihre Produkte bislang nur für den privaten Gebrauch freigeben – eine kommerzielle Nutzung ist oft nicht gestattet. 

Darüber hinaus sollten Sie bei der Nutzung von KI-Bildgeneratoren stets beachten, dass auch weitere Gesetze, also insbesondere das Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte und andere Schutzrechte unter Umständen berührt sind und sogar verletzt sein könnten. Wie zum Beispiel, wenn Gesichter oder Namen von Personen oder sogar fremde Marken o.ä. in den erstellten Bildern enthalten sind. 

Können mit KI-Bildgeneratoren Urheberrechte verletzt werden?

In Deutschland gilt das Urheberrecht nach dem Gesetz für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst (UrhG) als schutzwürdig. Danach ist jede „geistige Schöpfung“ urheberrechtlich geschützt, sobald sie fixiert und damit „gewissermaßen niedergelegt“ wurde. Dazu können auch Bilder gehören, die mit Hilfe eines KI-Bildgenerators erstellt wurden. Allerdings ist zu diskutieren, ob ein solches Bild überhaupt als „geistige Schöpfung“ im Sinne des UrhG anzusehen ist. Das besagt, dass die geistige Schöpfung durch einen Menschen hervorgebracht werden muss.

Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Rechtslage in Zukunft entwickeln wird. Bis dahin sollten Unternehmen, die KI-Bildgeneratoren einsetzen, eher vorsichtig sein.

Die Probleme und rechtlichen Fragestellungen sind vielfältig. Dabei ist zum Beispiel auch zu berücksichtigen, ob die Rechte an den im dataset enthaltenen Bildern geklärt wurden, die als Basis, quasi Inspiration für die KI dienen. Hier kann es durchaus zu urheberrechtlichen Problemen kommen. Der bekannteste Bildgenerator Dall-E von OpenAI wurde auf mehreren hundert Millionen Bildern und Textbeschreibungen trainiert, andere Anbieter wie z.B. Midjourney schweigen sich hier aus. Ausnahme stable diffusion, hier hat Stability.ai das KI-Modell vollständig offengelegt. Die Lizenz erlaubt den Einsatz von Stable Diffusion in kommerziellen Produkten.

Ein weiteres Problem könnte entstehen, wenn ein KI-Bildgenerator ein Bild erstellt, das mit einem bestehenden Bild sehr ähnlich oder sogar identisch ist – kann dies auch eine Urheberrechtsverletzung an Werken Dritter darstellen? 

In einigen Fällen kann es jedoch auch schwierig sein zu beurteilen, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Es gibt einige Hinweise, die darauf hindeuten, dass KI-Bildgeneratoren tatsächlich gegen Urheberrechte verstoßen können. Zum einen ist es so, dass bei der Erstellung von Bildern mit Hilfe von KI immer wieder dieselben „Bausteine“ verwendet werden. Diese Bausteine können zum Beispiel bestimmte Formen oder Muster sein, die dem Generator bekannt sind. Wenn diese Bausteine nun bereits urheberrechtlich geschützt sind, stellt sich die Frage, ob auch das neu erstellte Bild urheberrechtlich geschützt ist – und damit unter Umständen Rechte Dritter verletzt werden.

Welche Rechte können also vor allem betroffen sein?

  • Rechte an dem Material, das die AI verwendet
  • Rechte des Dienstebetreibers
  • Rechte von Personen, die abgebildet sind
  • Rechte an Marken und Texten, die im Bild enthalten sind

Fazit – Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von KI-Bildgeneratoren

Möchten Sie KI-Bildgeneratoren (AI-Bildgeneratoren) in Ihrem Unternehmen einsetzen und die Vorteile dieser Technologie nutzen? Wir beraten Sie gern und finden kreative Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen. Sie sollten auch im Auge behalten, dass die EU-Kommission derweil einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, der den Einsatz von KI in der EU regeln soll und den Unternehmen auch bei der bloßen Anwendung von KI-gestützten Systemen Pflichten auferlegt.

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