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LG Bielefeld: Tweet ist nicht urheberrechtlich geschützt

Das Landgericht Bielefeld hat 3.1.2017 (Az. 4 O 144/16) im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens durch Beschluss festgestellt, dass der Tweet:

“Wann genau ist aus “Sex, Drugs & Rock n Roll” eigentlich “Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer” geworden?”

nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweist und deswegen bei der Nutzung dieses Tweets auf Postkarten kein Urheberrechtsverstoß vorliegt.

Grundsätzlich sind Texte urheberrechtlich gem. § 2 UrhG geschützt, wenn sie die nötige Schöpfungshöhe aufweisen. In diesem Fall führte das Gericht jedoch aus, dass der mit dem Tweet verbundene Sprachwitz eben nicht genüge, um die notwendige Schöpfungshöhe zu erreichen und damit Urheberschutz als Sprachwerk zu begründen. Vielmehr entspräche der Tweet, der bei Twitter abgesetzt wurde, einem urheberrechtlich nicht schutzfähigem bloßen Slogan.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Tipp

Ob ein Text urheberrechtlich geschützt ist, muss für jeden Text individuell entschieden werden. Generell gilt jedoch: Je länger und kreativer der Text ist, umso eher genießt er urheberrechtlichen Schutz. Die nachfolgende Übersicht soll etwas helfen die Problematik zu verstehen. Da jeder Text bzw. Textauszug für sich genommen geprüft werden muss, sind Ausnahmen natürlich möglich!

Was ist also in der Regel als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt?

  • Bücher
  • Artikel im Internet und in Printmedien
  • Programmcode

Wo ist der Schutz durch das Urheberrecht problematisch und nur im Einzelfall zu bejahen?

  • Tweets
  • Werbeslogan oder Werbeaussagen
  • Pressemitteilungen
  • Merkblätter
  • Gebrauchsanweisungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Anwaltsschriftsätze

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Kommentare (3)

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[…] bedeutet, dass das LG Bielefeld dem Tweet im Speziellen keine ausreichende „Schöpfungshöhe“ attestiert, wonach das Urheberrecht nicht anzuwenden ist, folglich nicht verletzt wurde. Prinzipiell darf den […]

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