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FAQ zum Urheberrecht – Das Wichtigste in Kürze

Rund um das Thema Urheberrecht und Creative Commens Lizenzen dreht sich dieser Podcast mit Carola Sieling!

Wie entsteht das Urheberrecht?

Das Recht des Urhebers entsteht mit dem Schaffen. Der Hörfunkkommentar, der Dokumentarfilm, die Zeitungsglosse, die Zeitschriftenreportage; das alles sind Werke, die durch das Urheberrecht ab dem Moment geschützt werden, von dem an der Schaffensprozess beendet ist.

Was ist ein Werk?

Ein urheberrechtlich geschütztes Werk zeichnet sich dadurch aus, dass es das Produkt geistiger Arbeit ist und in seiner Form durch den persönlichen Stil des Urhebers oder der Urheberin geprägt wird.

Wie schützt das Urheberrecht?

Der Schutz des Urheberrechts erfolgt auf zweierlei Weise. Es schützt die Persönlichkeitsrechte der Urheberin, also z.B. das Recht, das Werk mit dem Namen zu verbinden oder Veränderungen zuuntersagen. Daneben ermöglicht das Urheberrecht dem Urheber, das Werk zu nutzen, um damit etwa seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insofern beinhaltet es Vermögensrechte.

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wozu unter anderem Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerke gehören.

Geschützte Werke sind u.a.

  • wissenschaftliche Fachaufsätze, Literatur
  • Vorträge, Universitätsvorlesungen, Reden
  • Werke der Musik, Audiomaterial (Soundfiles, MP3-Musikdateien)
  • Werke der bildenden Kunst, Bildmaterial (aufwändig gestaltete Screendesigns,Diagramme, Tabellen, technische Zeichnungen, Fotografien, Filme, Screenshots,Grafiken, Clip Arts, Logos, virtuelle Figuren)
  • WerkederangewandtenKunst(Computerprogramme,Datenbanken,Gebrauchstexte,Multimedia-Anwendungen)
  • technische Normwerke (zum Beispiel DIN-Normen)
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne,Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
  • Gesetzes- oder Leitsatzsammlungen von privaten Autoren oder Verlagen
  • Teile eines Werkes, Entwurfsmaterial sowie unvollendete Werke

Danach sind also auch alle Fotos und Texte, Grafiken urheberrechtlich geschützt.

ACHTUNG:

Werden urheberrechtlich geschützte Werke genutzt oder auch bearbeitet werden, zum Beispiel im Rahmen eines Blogbeitrages auf der Webseite, ist es erforderlich vom dem Rechteinhaber (in der Regel in das der Urheber, Autor oder auch eine Verwertungsgesellschaft die entsprechende Einwilligung oder ein sog. Nutzungsrecht (oder auch Lizenz) zu erhalten.

Das Urheberbennungsrecht verpflichtet zusätzlich den Namen des Autors/ Urhebers in der Nähe des Werkes zu nennen. Es kann allerdings in Lizenzbedingungen immer anderes auch vereinbart sein.

Immer bei Verwendung fremder Texte und Bilder etc. prüfen, ob ein Recht besteht, das Werk zu nutzen! Und immer prüfen, ob der Autor bzw. Urheber beim Werk benannt werden muss.

Werke mit Creative Commons Lizenzen

Diese Werke ermöglichen eine weitgehend freie Nutzung. Doch ist diese ebenfalls nicht schrankenlos. Die Reichweite der Nutzung ergibt sich aus der jeweiligen Lizenz. Weitere Informationen zu den Creative Commons Lizenzen und deren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/

Was passiert, wenn man das Urheberrecht verletzt?

Urheberrechtsverletzungen sind keine Kavaliersdelikte. Auf das unerlaubte Verwerten urheberrechtlich geschützter Werke stehen bis zu drei Jahre Gefängnis (§ 106 UrhG) – bei gewerbsmäßigen Verstößen sogar bis zu fünf Jahre (§ 108a UrhG).

Ein Urheber, dessen Rechte verletzt wurden, kann von dem „Verletzer“ verlangen (§§ 97 ff. UrhG), dass er

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt (und die Anwaltsgebühren trägt),
  • Schadensersatz zahlt, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat,
  • alternativ zum Schadensersatz den Gewinn herausgibt, den er mit derUrheberrechtsverletzung gemacht hat,
  • alle rechtswidrig hergestellten Exemplare herausgibt oder vernichtet oder
  • sogar auch die zur Vervielfältigung benutzten Geräte herausgibt oder vernichtet.

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