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Updates zum Thema Datenschutz auf Webseiten: Vorsicht bei Google Analytics, Cookiebot by Usercentrics und Google Fonts!

  1. Österreichische Aufsichtsbehörde erklärt Einsatz von Google Analytics für unzulässig
    Nach dem Wegfall des EU-US Privacy Shields war die Datenübermittlung in die USA nur noch stark eingeschränkt möglich. Der Abschluss der Standardvertragsklauseln sowie die Verwendung weiterer technischer und organisatorischer Maßnahmen ermöglichen jedoch nach entsprechender Risikobetrachtung weiterhin die Datenübermittlung.
    Nunmehr hat die österreichische Datenschutzbehörde eben diese (bei Google vorhandenen) Schutzmaßnahmen als nicht ausreichend und den Einsatz von Google Analytics in dem dortigen Fall für unzulässig erklärt.
    Auch die niederländische Datenschutzaufsicht und auch die französische Aufsichtsbehörde erteilten Google Analytics jüngst eine Absage.
  1. VG Wiesbaden: Consent Tool Cookiebot (by Usercentrics) verstößt gegen DSGVO
    Der VG Wiesbaden hat per Beschluss im einstweiligen Verfahren den Einsatz von Cookiebot wegen eines widerrechtlichen Drittland-Transfers für unzulässig erklärt.
    Diese Entscheidung wurde inzwischen wegen Verfahrensfehlern vom Hessischen VGH aufgehoben. Wie die Sache in der Hauptsache allerdings ausgehen wird, ist noch unsicher.
  2. LG München: Webseitenuser erhält 100 EUR Schadenersatz wegen nicht datenschutzkonformer Einbindung von Google Fonts

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