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Chancen und Risiken bei der Verwendung von KI-Textgeneratoren

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Wir werden häufig von unseren Mandanten gefragt, ob und wie sie Texte nutzen, wenn sie Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Anspruch nehmen. KI kann nicht nur nützliche Anwendungen wie Sprachassistenten, Übersetzungstools oder Bilderkennung bieten, sondern auch kreative Inhalte wie Texte, Bilder oder Musik erzeugen. Das bekannteste Beispiel ist wohl ChatGPT, ein Textgenerator des US-amerikanischen Unternehmens OpenAI, der auf die Deep-Learning-Technologie aufsetzt und mit Texten aus dem Internet trainiert wurde.

ChatGPT kann sowohl Fragen beantworten als auch Geschichten oder Gedichte schreiben. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Aspekten bei der Verwendung von KI-Textgeneratoren aus? Welche Risiken und Chancen ergeben sich für Autoren und Nutzer insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht? Wer ist der Urheber eines von einer KI erzeugten Textes? Kann ein solcher Text urheberrechtlich geschützt werden? Welche Rechte und Pflichten haben die Nutzer von KI-Textgeneratoren? Diese Fragen sind nicht nur für Autoren, Journalisten oder Blogger relevant, sondern auch für Unternehmen, die KI-Textgeneratoren für Marketingzwecke oder zur Erstellung von Inhalten nutzen wollen.

Dieser Artikel behandelt die grundsätzlichen rechtlichen Aspekte von KI-Textgeneratoren, die Ergebnisse erzeugen können, die von menschlichen Schöpfungen nicht zu unterscheiden sind.

Anwendbares Recht bei KI-Texten

Die Frage nach dem Urheberrechtsschutz von KI-Texten hängt auch davon ab, welches nationale Urheberrecht zur Anwendung kommt. Es existiert allerdings kein international gültiges Gesetz, vielmehr haben wir es mit einer Aneinanderreihung verschiedener, nebeneinander existierender nationaler Gesetze zu tun. Denn es gibt durchaus Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen, wie sie mit dem Phänomen der KI-Werke umgehen. Im internationalen Kontext gilt grundsätzlich das sog. Schutzlandprinzip, also das Recht des Staates, in dem urheberechtlicher Schutz beansprucht wird.

Urheberrechtsschutz für KI-Inhalte

Nach deutschem Recht setzt der Urheberrechtsschutz für ein Werk voraus, dass es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung handeln muss (§ 2 Abs. 2 UrhG). Das bedeutet, dass das Werk eine individuelle und kreative Leistung des Urhebers widerspiegeln muss. Werke, die von einer KI erzeugt werden, erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht, da sie nicht auf einem menschlichen Schaffensakt beruhen, sondern auf einem automatisierten Prozess. Daher wird überwiegend davon ausgegangen, dass KI-Inhalte mangels menschlicher Schöpfung nicht urheberrechtlich geschützt sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Dritte die Inhalte beliebig verwenden könnten.

Allerdings kann es Fälle geben, in denen der Einfluss eines Menschen auf die von der KI generierten Inhalte so bestimmend ist, dass ihm das Ergebnis des Gestaltungsprozesses noch zugerechnet werden kann und damit in den Genuss des Urheberschutzes kommt.

Beispielsweise wäre das denkbar, wenn eine Person den Prompt (Eingabe von Handlungsanweisungen an die KI) wie ein Werkzeug benutzt und damit einen sehr erheblichen Einfluss auf das generierte KI-Ergebnis. An solche Fälle könnte man denken, wenn eine Person die Auswahl der Datenquellen auf zum Beispiel eigene Texte beschränkt, die Parameter des Algorithmus oder eine erhebliche Nachbearbeitung des Textes vornimmt.

URHEBERRECHTLICHER SCHUTZ DER TEXTE, DIE IN PROMPTS VERWENDET WERDEN

Auch Nutzer von z.B. KI-Textgeneratoren können Urheberrechtsverletzungen verursachen, beispielsweise bei der Verwendung von urheberrechtlich geschützten Texten im Prompt. Die eingegeben Texte des Nutzers in den Prompt können auch ihrerseits urheberechtlich geschützt sein, wenn die Texte eine sog. entsprechende Schöpfungshöhe vorweisen. Allerdings werden keine allzu hohen Anforderungen gestellt, Stichwort „kleine Münze“. Als Kleine Münze werden im Urheberrecht in Deutschland solche Werke bezeichnet, die an der untersten Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich geschützten Werkes liegen. Die sogenannte „kleine Münze“ ist für die Schutzfähigkeit nach deutschen Recht ausreichend, so dass einige Prompts urheberrechtlichen Schutz genießen dürften. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht automatisch, dass auch die mithilfe des Prompts erstellten Texte diesem Schutz unterliegen.

Haftung für KI-Texte

Eine weitere wichtige Frage, die sich bei der Verwendung von KI-Inhalten wie z.B. KI-Textgeneratoren stellt, ist, wer für die Inhalte der erzeugten Texte haftet.
Wenn KI-Texte im Zusammenhang mit Werbungaussagen und oder sogar Beratungen verwendet werden und die KI generierten Texte schlichtweg falsch oder wettbewerbswidrig sind oder in anderer Weise die Rechte Dritter verletzen, haftet der Verwender dieser Texte.

Fazit – Rechtliche Aspekte bei der Verwendung von KI-Textgeneratoren

Möchten Sie KI-Textgeneratoren in Ihrem Unternehmen einsetzen und die Vorteile dieser Technologie nutzen?
Wir beraten Sie gern und finden kreative Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen. Sie sollten auch im Auge behalten, dass die EU-Kommission derweil einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, der den Einsatz von KI in der EU regeln soll und den Unternehmen auch bei der bloßen Anwendung von KI-gestützten Systemen Pflichten auferlegt. Es sind je nach Einsatzgebiet zudem eine Vielzahl an weiteren rechtlichen Regelungen (wie z.B. das Datenschutzrecht) betroffen und zu beachten.

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