Die Gesetzesänderung im Nachweisgesetz trat bereits am 1. August 2022 in Kraft und betrifft sowohl neue als auch bestehende Arbeitsverhältnisse!
Eine der wesentlichen Änderungen des NachwG betrifft die Erweiterung des in § 2 Abs. 1 NachwG, mithin die verpflichtenden Ergänzungen der Mindestinhalte in Arbeitsverträgen.
Die Mindestinhalte haben wir in einer Checkliste zusammengefasst.
Wie genau die neuen Regelungen aussehen, insbesondere wie detailliert sie sein müssen, ist derzeit allerdings noch nicht abschließend geklärt, es gilt jedoch: je ausführlicher desto besser und rechtssicherer.