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Datenschutzverstöße sind abmahnbar: Was Unternehmen wissen müssen

Kanzlei Sieling Blog

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.3.2025 mehrere wegweisende Urteile (I ZR 186/17, I ZR 222/19 und I ZR 223/19) gefällt, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. In einem Fall gegen Facebook entschied der BGH, dass Verbraucherschutzverbände wettbewerbsrechtliche Klagen wegen Datenschutzverstößen einreichen dürfen. In den anderen Verfahren hatte der BGH entschieden, dass Apotheker, die Arzneimittel über eine Internet-Verkaufsplattform vertreiben und dabei ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden deren Gesundheitsdaten erheben, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Solche Verstöße können von Mitbewerbern laut BGH wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. 

Dies bedeutet, dass Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nur von betroffenen Personen, sondern auch von Verbraucherverbänden und auch Mitbewerbern verfolgt werden können. 

Der BGH hatte die Verfahren zunächst ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) jeweils Fragen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der Fall Facebook

Im konkreten Fall hatte Facebook in ihrem App-Zentrum Spiele angeboten, bei denen Nutzer vor Spielbeginn über die Erhebung und Nutzung ihrer Daten informiert wurden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah diese Informationen als unzureichend und klagte auf Unterlassung. Der BGH gab dem vzbv recht und bestätigte, dass die Informationspflichten gemäß Art. 12 und 13 DSGVO nicht erfüllt wurden bzw. erforderliche Einwilligungen nicht datenschutzkonform eingeholt wurden.

Die Apotheker Fälle

In beiden Fällen klagten Apotheker gegen andere Apotheker, die Arzneimittel über Amazon verkauften. Die Beklagten erhoben dabei ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden deren Namen, Lieferadressen und Informationen zur Individualisierung der Medikamente. Dies verstößt gegen Art. 9 Abs. 1 DSGVO, soweit es sich um Gesundheitsdaten handelt.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

1. Erhöhte Klagerisiken: Es steht fest, dass nun auch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber Datenschutzverstöße im Klagewege geltend machen können, was das Risiko für Unternehmen erhöht, abgemahnt oder verklagt zu werden.

2. Strenge Informationspflichten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Nutzer umfassend und verständlich über die Erhebung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten informieren und Einwilligungen rechtskonform einholen.

Unsere Expertise für Ihre Sicherheit

Wir sind seit vielen Jahren auf Datenschutzrecht spezialisiert und bieten umfassende Beratungsleistungen an, um Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen und vor rechtlichen Risiken zu schützen. Wir beraten seit jeher Unternehmen, wenn Sei Adressat von Abmahnungen geworden sind. 

Unsere Dienstleistungen umfassen:

Datenschutzkonformität: Wir überprüfen Ihre Datenschutzrichtlinien, Onlineshops und -praktiken und stellen sicher, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Rechtliche Vertretung: Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Schulung und Sensibilisierung: Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeitenden an, um das Bewusstsein für Datenschutz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu stärken.

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