Vertragsrecht

17 Mai: T-Online abgemahnt

Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hat den Internetzugangsdienst T-Online wegen der Vertragsverlängerung für seine Bestandskunden abgemahnt. T-Online hatte Kunden mit Zeit- oder Volumentarifen für den DSL-Internet-Anschluß per E-Mail mitgeteilt, daß sich die Laufzeit ihres Vertrages, der bisher…