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Sofort-Kaufen bei ebay

Via Kanzlei Dr. Bahr ist das Urteil des AG Nürnberg (Az. 35 C 560/05) vom 31.08.2005 einzusehen.

Das AG Nürnberg hat festgestellt, dass ein Vertrag durch das Ausüben der sofort kaufen Funktion grundsätzlich nach allgemeinen Regeln zustande kommt.

Vorliegend bot der Verkäufer ein Handy mit unterschiedlichen Mobilfunkverträgen und demnach auch zu unterschiedlichen Preisen an. Wie die einzelnen Mobilfunkverträge ausgestaltet waren und zu welchem Preis das Handy verkauft werdfessional price'>cialis professional price

en sollte, ergab sich aus der Angebotsbeschreibung. Hierauf konnte sich der Verkäufer auch berufen.

Damit ist nicht bereits durch die annehmende E-Mail des Klägers vom 05.01.2005 o:oo Uhr der Vertrag zustande gekommen, da die wesentlichen Teile des abgeschlossenen Vertrages noch ungeklärt waren. Die E-Mail vom 05.01.2005 0:06 Uhr ist damit als neues Angebot des Klägers zu werten, das von der Beklagten nicht angenommen worden ist.

Im Übrigen hat das Gericht zum Unterlassungsanspruch von Ebay- Bewertungen eines Dritten Stellung genommen. In diesem Fall musste sich der Verkäufer die Bewertung eines Dritten nicht zurechnen lassen. Ein Unterlassungsanspruch wurde deswegen verneint.