Via Kanzlei Dr. Bahr ist das Urteil des AG Nürnberg (Az. 35 C 560/05) vom 31.08.2005 einzusehen.
Das AG Nürnberg hat festgestellt, dass ein Vertrag durch das Ausüben der Funktion grundsätzlich nach allgemeinen Regeln zustande kommt.
Vorliegend bot der Verkäufer ein Handy mit unterschiedlichen Mobilfunkverträgen und demnach auch zu unterschiedlichen Preisen an. Wie die einzelnen Mobilfunkverträge ausgestaltet waren und zu welchem Preis das Handy verkauft werdfessional price'>cialis professional price