Das LG Stuttgart hat am 25.08.2004 (Az.:5 S 106/04) in einem Rechtsstreit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer entschieden, dass eine Hausratversicherung den Schaden, der durch Blitzeinschlag an der Hardware entsteht zwar zu ersetzen hat, jedoch darüber hinaus der daraus resultierende Datenverlust nicht ersetzt verlangt werden kann.
Zur Entscheidung via JurPC.
Tipp:
Um Software und Daten abzusichern, können Geschäftsleute für Software und Daten eine spezielle Elektronikversicherung abschließen.
Noch einfacher ist aber ein regelmäßiges Backup aller wichtigen Dateien.