Ein 12-jähriges Mädchen erhielt unter einer von der NewTex GmbH genutzten Kurzwahl-Nummer unaufgefordert eine SMS mit dem Inhalt: “Warum meldest du dich nicht mehr – hast du mich etwa vergessen?”. Nach sechsmaligem Herunterscrollen erschien auf ihrem Display die Preisangabe von 1,99 Euro pro SMS. In den Folge-SMS erschien keine weitere Preisangabe. Erst nach der sechzigsten SMS erfolgte ein Warnhinweis, dass die Schwelle von 100 Euro im Monat in Bezug auf die jeweilige Kurzwahlnummer überschritten sei. Erst zu diesem Zeitpunkt bemerkte die minderjährige Verbraucherin, dass jede von ihr abgesandte SMS Kosten in Höhe von 1,99 Euro verursacht hatte. Im Rahmen des dreitägigen “Flirts” fielen insgesamt Kosten in Höhe von 102,60 Euro an.
Es klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen den Anbieter. Nach Ansicht des Landgerichts Hannover (Az. 14 O 158/04 – nicht rechtskräftig) verstößt dieses Vorgehen gegen Verbraucherschutzvorschriften und ist zudem wettbewerbswidrig. Anbieter teurer SMS-Dienste, sog. Premium Dienste müssen die Kosten in jeder Kurznachricht angeben.
Zur Pressemitteilung des Verbraucherverbandes.