Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen schnell zur ernsthaften Bedrohung werden. Doch nicht jede schlechte Bewertung muss hingenommen werden – die aktuelle Rechtsprechung stärkt Ihre Rechte deutlich.
Allgemeine Rechtsinformationen
Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen ein brandneues Elektroauto über Ihren modernen Webshop. Der Kunde bestellt – alles läuft gut. Doch ca. ein Jahr später trudelt der Widerruf des Vertrages ein. Das Auto? Zahlreiche Kilometer auf dem Tacho –…
Der EU Data Act bringt ab dem 12. September 2025 umfassende Änderungen im Umgang mit personenbezogenen als auch nicht-personenbezogenen Daten. Für Unternehmen und Anbieter digitaler Dienste ist es jetzt entscheidend, die neuen Spielregeln rechtzeitig zu kennen und umzusetzen – dabei unterstützen wir als spezialisierte IT-Fachanwaltskanzlei praxisnah und juristisch fundiert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung (9. Januar 2025, Rechtssache C-394/23) klargestellt, wie die Grundsätze der Datenminimierung und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Onlineerwerb von Fahrscheinen anzuwenden sind.
In modernen Organisationen wachsen Datenschutz und Informationssicherheit immer enger zusammen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bieten wir ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS SmartKit) nach DSGVO an, das inzwischen nahtlos in ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS SmartKit) eingebettet ist.
Am 22. Februar 2024 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ein interessantes Urteil im Bereich des Datenschutzes und Online-Handels gefällt (Az.: 327 O 250/22). Diese Entscheidung ist besonders für Betreiber von Onlineshops von Interesse.
Ein Unternehmen warf einer ehemaligen leitenden Angestellten vor, nach ihrem Ausscheiden Zugang zu vertraulichen Daten gehabt zu haben. Diese ehemalige Mitarbeiterin, die nun bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, soll diese Daten genutzt haben, um gezielt Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers abzuwerben. Auf einen Verstoß gegen die Regelungen zum Geschäftsgeheimnis kann sich das Unternehmen jedoch nicht stützen.
Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.
Am 1.1. eines jeden Jahres stellt sich die Frage, welche Daten bzw. welche Dokumente vernichtet werden müssen. Die Einhaltung dieser Fristen ist entscheidend, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Bald gelten neue Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.