Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen ein brandneues Elektroauto über Ihren modernen Webshop. Der Kunde bestellt – alles läuft gut. Doch ca. ein Jahr später trudelt der Widerruf des Vertrages ein. Das Auto? Zahlreiche Kilometer auf dem Tacho –…
E-Commerce
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen und Organisationen Pflicht. Sehen Sie dazu unseren Blogbeitrag.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen können Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der EU Data Act bringt ab dem 12. September 2025 umfassende Änderungen im Umgang mit personenbezogenen als auch nicht-personenbezogenen Daten. Für Unternehmen und Anbieter digitaler Dienste ist es jetzt entscheidend, die neuen Spielregeln rechtzeitig zu kennen und umzusetzen – dabei unterstützen wir als spezialisierte IT-Fachanwaltskanzlei praxisnah und juristisch fundiert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung (9. Januar 2025, Rechtssache C-394/23) klargestellt, wie die Grundsätze der Datenminimierung und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Onlineerwerb von Fahrscheinen anzuwenden sind.
In modernen Organisationen wachsen Datenschutz und Informationssicherheit immer enger zusammen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bieten wir ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS SmartKit) nach DSGVO an, das inzwischen nahtlos in ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS SmartKit) eingebettet ist.
Am 22. Februar 2024 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ein interessantes Urteil im Bereich des Datenschutzes und Online-Handels gefällt (Az.: 327 O 250/22). Diese Entscheidung ist besonders für Betreiber von Onlineshops von Interesse.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im am 28.1.25 im Fall VI ZR 109/23 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen und erläutern, was dies für Ihre Marketingaktivitäten bedeutet.
Achtung, liebe Webseitenbetreiber: Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU verabschiedet sich am 20.07.2025 und geht in den „wohlverdienten“ Ruhestand
Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.
Das OLG Hamburg entschied am 26.9.2024 über die konkrete Ausgestaltung der Verpflichtung zur Bereitstellung einer Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB. Unternehmen sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Kündigungsschaltfläche korrekt umzusetzen. Das müssen Sie beachten.