Achtung, liebe Webseitenbetreiber: Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU verabschiedet sich am 20.07.2025 und geht in den „wohlverdienten“ Ruhestand.
Was ist die OS-Plattform?
Die OS-Plattform basiert auf der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, mit der die Kommission aufgefordert wurde, die Plattform als mehrsprachiges internetbasiertes IT-Instrument einzurichten und zu betreiben. Seit dem 9. Januar 2016 bestand für Webseitenbetreiber im B2C-Bereich die Verpflichtung einen Hinweis (unbedingt natürlich mit anklickbarem Link) zu der europäischen Streitschlichtungsplattform vorzuhalten. Was schon mit Startschwierigkeiten begann, da die OS-Plattform zuerst auch gar nicht eingerichtet war, wurde auch mit wenig Begeisterung fortgesetzt, denn die Plattform wurde durch die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht wie erhofft wahrgenommen, obwohl die Idee sicherlich seine Berechtigung hatte. Die EU stellte fest, dass nur eine Minderheit der Besucher die OS-Plattform nutzt, um eine Beschwerde einzureichen, und nur 2 % dieser Beschwerden eine positive Antwort von Unternehmern erhalten, sodass ihr Antrag an eine auf der OS-Plattform aufgeführte Alternative Streitbeilegungs-Stelle (AS-Stelle) weitergeleitet werden kann. Insgesamt entspricht dies etwa 200 Fällen pro Jahr in der gesamten Union.
Nun wurden Konsequenzen gezogen und unnötiger weiterer Bürokratieaufwand soll vermieden werden: die Plattform wird laut Verordnung endgültig zum 20.03.2025 eingestellt.
Was sind die Konsequenzen?
- Die Einreichung von Beschwerden auf der OS-Plattform wird am 20. März 2025 eingestellt.
- Die Kommission unterrichtet die Nutzer der OS-Plattform mit laufenden Fällen bis zum 20. März 2025 über die Einstellung der OS-Plattform und bietet diesen Nutzern auf Wunsch Unterstützung beim Abruf von Daten zu ihren Fällen an, zu denen sie Zugang haben.
- Spätestens ab dem 20. Juli 2025 werden alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen, auf der OS-Plattform gelöscht.
Achtung Abmahngefahr: Es ist zu befürchten, dass die Änderung als Grund für den Ausspruch von Abmahnungen genutzt wird. Wenn die OS-Plattform nicht mehr verfügbar ist, wäre ein Hinweis bzw. Link vermutlich irreführend!
Was müssen Webseitebetreiber tun?
- Rechtzeitig den Link zur OS-Plattform entfernen.
- Soweit auch Verweise auf die Plattform in AGB erfolgt sind, sollten diese ebenfalls angepasst werden.
- Je nachdem, ob und mit welchem Inhalt Unterlassungserklärungen abgegeben worden sind, müssen diese nach Änderung der Rechtslage geprüft und gegebenenfalls gekündigt werden.
Achtung: Nur die OS-Plattform entfällt, das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleibt bestehen und dies regelt in § 36 VSBG den Hinweis auf die Bereitschaft zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren für bestimmte Unternehmen. Diese Hinweise entfallen also nicht!
Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten regelmäßig bei der Sicherstellung der Rechtskonformität ihrer Webpräsenzen. Dabei berücksichtigen wir die komplexen Anforderungen aus verschiedenen Gesetzen. Nutzen auch Sie unseren ganzheitlichen und individuellen Ansatz sowie unsere jahrelange Expertise.