Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im am 28.1.25 im Fall VI ZR 109/23 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen und erläutern, was dies für Ihre Marketingaktivitäten bedeutet.
Telekommunikation
Ein Unternehmen warf einer ehemaligen leitenden Angestellten vor, nach ihrem Ausscheiden Zugang zu vertraulichen Daten gehabt zu haben. Diese ehemalige Mitarbeiterin, die nun bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, soll diese Daten genutzt haben, um gezielt Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers abzuwerben. Auf einen Verstoß gegen die Regelungen zum Geschäftsgeheimnis kann sich das Unternehmen jedoch nicht stützen.
Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.
Bald gelten neue Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.
In seinem Urteil entschied das OLG München, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO einen wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann.
In der Vorinstanz wurde zunächst anders entschieden. Die Berufung der Beklagten war jedoch erfolgreich, da die fristlose Kündigung des Klägers wegen Weiterleitung dienstlicher Emails auf seinen privaten Account wirksam war.
Sie bieten ein Produkt an, das bei Nutzung Daten sammelt – oder Sie betreiben einen Datenverarbeitungsdienst, wie z.B. eine Cloud für Ihre Kunden? Dann sollten Sie das Datum 12.09.2024 kennen!
Seit dem Urteil des LG Hamburg aus Februar 2024 wird diskutiert, ob Online-Shops verpflichtet sind, einen Gastzugang anzubieten.
Kürzlich durfte ich als Gast bei einem Podcast von „Das Duumvirat“ mit dem Titel „Die Mail-Verschlüsselung ist fast kaputt“ teilnehmen, der sich ganz dem Thema E-Mail-Verschlüsselung widmete. Wir gehen darin u.a. der Frage nach, ob Unternehmen verpflichtet sind ihren E-Mail Verkehr zu verschlüsseln
Aufgepasst! Der 17. “Paderborner Tag der IT-Sicherheit” rückt näher, dieser findet am 05. und 06. September 2023 statt. Carola Sieling wird dort am 05.09.2023 um 15:30 Uhr einen Vortrag halten zum Thema „Compliance-Pflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA) – eine Einordnung in den Normendschungel der EU“ Im Verlauf der Veranstaltung ermöglichen Expert*innen aus…
Die NIS2-Richtlinie ist ein neuer Rechtsakt der Europäischen Union, der die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen verbessern soll. Dazu hat Carola Sieling bereits einen informativen Beitrag erstellt, in dem sie ausführlich über die Richtlinie informiert. Zusätzlich gibt sie zusammen…