KI-Compliance ist für Unternehmen inzwischen kein „Nice to have“ mehr, sondern eine zentrale Compliance Aufgabe, die strategisch, rechtlich und organisatorisch sauber aufgesetzt werden muss. Unser neues Leistungsangebot fügt sich nahtlos in unser Portfolio ein.
Telekommunikation
Ab dem 6. Dezember 2025 tritt das neue NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft. Damit wird das bestehende Cybersicherheitsrecht grundlegend modernisiert und der Anwendungsbereich des BSI-Gesetzes deutlich erweitert.
Unternehmen müssen nun eigenverantwortlich prüfen, ob sie von den neuen Regelungen betroffen sind und welche Pflichten sich daraus ergeben.
Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen schnell zur ernsthaften Bedrohung werden. Doch nicht jede schlechte Bewertung muss hingenommen werden – die aktuelle Rechtsprechung stärkt Ihre Rechte deutlich.
Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen ein brandneues Elektroauto über Ihren modernen Webshop. Der Kunde bestellt – alles läuft gut. Doch ca. ein Jahr später trudelt der Widerruf des Vertrages ein. Das Auto? Zahlreiche Kilometer auf dem Tacho –…
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen und Organisationen Pflicht. Sehen Sie dazu unseren Blogbeitrag.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen können Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Einsatz von KI, insbesondere von Large Language Models (LLMs), wird auch in der Unternehmensberatung zunehmend zum Standard. Viele Firmen fragen sich jedoch: Wie binden wir KI rechtssicher in unsere Dienstleistungen ein – und was müssen wir gegenüber Kunden transparent machen?
Im Folgenden ein Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung (9. Januar 2025, Rechtssache C-394/23) klargestellt, wie die Grundsätze der Datenminimierung und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Onlineerwerb von Fahrscheinen anzuwenden sind.
In modernen Organisationen wachsen Datenschutz und Informationssicherheit immer enger zusammen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bieten wir ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS SmartKit) nach DSGVO an, das inzwischen nahtlos in ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS SmartKit) eingebettet ist.
Am 22. Februar 2024 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ein interessantes Urteil im Bereich des Datenschutzes und Online-Handels gefällt (Az.: 327 O 250/22). Diese Entscheidung ist besonders für Betreiber von Onlineshops von Interesse.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.3.2025 mehrere wegweisende Urteile (I ZR 186/17, I ZR 222/19 und I ZR 223/19) gefällt, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. In einem Fall gegen Facebook entschied der BGH, dass Verbraucherschutzverbände wettbewerbsrechtliche Klagen wegen Datenschutzverstößen einreichen dürfen.