Ab dem 6. Dezember 2025 tritt das neue NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland in Kraft. Damit wird das bestehende Cybersicherheitsrecht grundlegend modernisiert und der Anwendungsbereich des BSI-Gesetzes deutlich erweitert.
Unternehmen müssen nun eigenverantwortlich prüfen, ob sie von den neuen Regelungen betroffen sind und welche Pflichten sich daraus ergeben.