Schutzrechte / IP

Zum Erschöpfungsgrundsatz

Der BGH hat am 03.03.2005 (Az.: I ZR 133/02) entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast derjenige trägt, der sich auf die Erschöpfung gem. § 17 Abs. 2 UrhG beruft. Außerdem gilt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung die Vermutung des § 1006 BGB auch im Rahmen des UrhG. § 1006 BGB spricht die Vermutung aus, dass der Besitzer einer Sache auch der Eigentümer ist.

Nach § 17 Abs. Abs. 2 UrhG ist die unentgeltliche Weiterverbreitung zulässig, wenn das Original oder das Vervielfältigungsstück einmal mit Zustimmung des Urhebers innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Verkehr gebracht wurde. Der Urheber profitiert also grundsätzlich nur einmal vom Verkauf seines Werkstücks.

Diese Beweislast gilt dann wohl auch für den Erschöpfungsgrundsatz im Falle der Verbreitung von Software gem. § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG.
(so bereits das LG München, Urteil v. 12.02.1998 – 29 U 5911/97 (rechtskräftig))

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 9. Mai 2005

schmidt.de II

Die Urteilsgründe des LG Hannover zu der Entscheidung, dass der TV Sender Sat1 die Domäne schmidt.de an einen Webdesigner namens Schmidt abgeben muss, sind über die Kanzlei Dr. Bahr erhältlich.

Siehe auch Artikel vom 22.04.2005 bei IT-Blawg.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 3. Mai 2005

Muss Apple sein neues Betriebssystem umbenennen?

Ärger für Apple: Ein Internet-Computerhändler hat Klage wegen des Namens des neuen Betriebssystems Mac OS X 10.4 eingereicht. Der Händler TigerDirect klagt in Miami im US-Bundesstaat Florida, weil seiner Ansicht nach der Name “Tiger” dessen Markenrechte verletzt.

Mehr dazu bei netzeitung.de.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 2. Mai 2005

Urteil: DRM in Frankreich unzulässig

Eine Lanze für die Privatkopie hat das französische Berufungsgericht gebrochen und entschied zu Gunsten der französischen Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir, dass der Kopierschutz auf einer DVD unzulässig sei. Mehr dazu in der französischen Presse…oder in der deutschsprachigen Presse.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 26. Apr 2005

Geschäftsführerhaftung bei Softwarepatenten

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers droht bei der Einführung von Softwarepatenten. Eine Patentverletzung verwirklicht den Tatbestand einer unerlaubten Handlung. Deswegen können Geschäftsführer – auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb – persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden, wenn ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen wird, so die Hamburger Initiative gegen die Patentierbarkeit von Software.

Die Initiative “Hamburger Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software” wurde Anfang November 2004 ins Leben gerufen. Sie bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Metropolregion Hamburg die Moglichkeit, im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung gegen die geplante Ausweitung der Patentierbarkeit von Software Stellung zu nehmen. Ziel der Initiative ist es zu erreichen, dass Unternehmen auch zukünftig Software ohne Einschränkung durch Patentansprüche auf Geschäftsmodelle, Algorithmen, Computerprogramme und Datenformate entwickeln und nutzen können. Mehr Informationen zur Initiative erhalten Sie hier.
Mehr zur aktuellen Softwarepatentdiskussion bei heise…

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 25. Apr 2005

Forgent verklagt Microsoft wegen JPEG

Forgent Networks hat nun auch Microsoft wegen der Verletzung des US-Patents Nr. 4,698,672 verklagt. In der Vergangenheit wurden bereits zahlreiche namhafte Unternehmen verklagt, darunter auch Adobe, Agfa, Apple, Canon, Dell, Fujitsu, IBM, Macromedia, Matsushita, Panasonic, Toshiba und Xerox. Mehr…
Ob die patentrechtlich geschützte Kompressionstechnologie von Forgent Networks sich tatsächlich auch auf das JPEG – Format bezieht, bleibt abzuwarten.

Zur Pressemitteilung bei Forgent Networks.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 23. Apr 2005

Kein Softwarepatent in Indien

Die indische Regierung hat sich beim Entwurf eines neuen Patentgesetzes gegen die Patentierung von Software ausgesprochen und die entsprechende Klausel aus der Novellierung gestrichen.
Mehr dazu erfahren Sie bei heise und bei der Free Software Foundation India.

Zu den aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene.
Kritisch hierzu der Chaos Computer Club.

Wer gerade in München ist und um 18:30 Uhr noch nichts vor hat , sollte im DPMA mit u.a. Fr. Zypries über den Nutzen des Geistigen Eigentums im Mittelstand diskutieren.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 21. Apr 2005

Markenrecht: Google verklagt Froogles

Google hat den Betreiber der Domain Froogles.com vor einem New Yorker Gericht verklagt. Mal sehen, ob die Betreiber der Suchmaschine diesmal mehr Erfolg haben als in ihrem Verfahren im letzten Jahr vor einem Schiedsgericht der ICANN.

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Geschrieben von Rechtsanwältin Carola Ernesti am 21. Apr 2005

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