Negative Bewertungen im Internet können für Unternehmen schnell zur ernsthaften Bedrohung werden. Doch nicht jede schlechte Bewertung muss hingenommen werden – die aktuelle Rechtsprechung stärkt Ihre Rechte deutlich.
Allgemein
Wir freuen uns sehr, verkünden zu dürfen: Die Kanzlei Sieling wurde erneut als „Familienfreundliches Unternehmen 2025“ im Kreis Paderborn ausgezeichnet! Seit 2023 trägt Kanzlei Sieling stolz das Siegel „Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Paderborn“– und auch in diesem Jahr wurden wir vom Kreis Paderborn erneut ausgezeichnet!
Der Einsatz von KI, insbesondere von Large Language Models (LLMs), wird auch in der Unternehmensberatung zunehmend zum Standard. Viele Firmen fragen sich jedoch: Wie binden wir KI rechtssicher in unsere Dienstleistungen ein – und was müssen wir gegenüber Kunden transparent machen?
Im Folgenden ein Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten:
Im Juni 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil (Az. III ZR 109/24) zum Fernunterrichtschutzgesetz (FernUSG) im Kontext moderner Online-Coaching- und Mentoring-Programme gefällt. Das Urteil betrifft die gesamte Coaching- und E-Learning-Branche und sorgt für grundlegende Änderungen bezüglich der rechtlichen Anforderungen an Online-Bildungsangebote.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer Entscheidung (9. Januar 2025, Rechtssache C-394/23) klargestellt, wie die Grundsätze der Datenminimierung und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Onlineerwerb von Fahrscheinen anzuwenden sind.
In modernen Organisationen wachsen Datenschutz und Informationssicherheit immer enger zusammen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bieten wir ein Datenschutz-Managementsystem (DSMS SmartKit) nach DSGVO an, das inzwischen nahtlos in ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS SmartKit) eingebettet ist.
Am 22. Februar 2024 hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg ein interessantes Urteil im Bereich des Datenschutzes und Online-Handels gefällt (Az.: 327 O 250/22). Diese Entscheidung ist besonders für Betreiber von Onlineshops von Interesse.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.3.2025 mehrere wegweisende Urteile (I ZR 186/17, I ZR 222/19 und I ZR 223/19) gefällt, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. In einem Fall gegen Facebook entschied der BGH, dass Verbraucherschutzverbände wettbewerbsrechtliche Klagen wegen Datenschutzverstößen einreichen dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im am 28.1.25 im Fall VI ZR 109/23 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen und erläutern, was dies für Ihre Marketingaktivitäten bedeutet.
Achtung, liebe Webseitenbetreiber: Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der EU verabschiedet sich am 20.07.2025 und geht in den „wohlverdienten“ Ruhestand