Wir freuen uns sehr, verkünden zu dürfen: Die Kanzlei Sieling wurde erneut als „Familienfreundliches Unternehmen 2025“ im Kreis Paderborn ausgezeichnet! Seit 2023 trägt Kanzlei Sieling stolz das Siegel „Familienfreundliches Unternehmen im Kreis Paderborn“– und auch in diesem Jahr wurden wir vom Kreis Paderborn erneut ausgezeichnet!
Arbeitsrecht
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen und Organisationen Pflicht. Sehen Sie dazu unseren Blogbeitrag.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen können Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Der Einsatz von KI, insbesondere von Large Language Models (LLMs), wird auch in der Unternehmensberatung zunehmend zum Standard. Viele Firmen fragen sich jedoch: Wie binden wir KI rechtssicher in unsere Dienstleistungen ein – und was müssen wir gegenüber Kunden transparent machen?
Im Folgenden ein Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten:
Der EU Data Act bringt ab dem 12. September 2025 umfassende Änderungen im Umgang mit personenbezogenen als auch nicht-personenbezogenen Daten. Für Unternehmen und Anbieter digitaler Dienste ist es jetzt entscheidend, die neuen Spielregeln rechtzeitig zu kennen und umzusetzen – dabei unterstützen wir als spezialisierte IT-Fachanwaltskanzlei praxisnah und juristisch fundiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.3.2025 mehrere wegweisende Urteile (I ZR 186/17, I ZR 222/19 und I ZR 223/19) gefällt, die weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen haben. In einem Fall gegen Facebook entschied der BGH, dass Verbraucherschutzverbände wettbewerbsrechtliche Klagen wegen Datenschutzverstößen einreichen dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im am 28.1.25 im Fall VI ZR 109/23 ein wichtiges Urteil zum immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Punkte des Urteils zusammen und erläutern, was dies für Ihre Marketingaktivitäten bedeutet.
Ein Unternehmen warf einer ehemaligen leitenden Angestellten vor, nach ihrem Ausscheiden Zugang zu vertraulichen Daten gehabt zu haben. Diese ehemalige Mitarbeiterin, die nun bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, soll diese Daten genutzt haben, um gezielt Kunden ihres ehemaligen Arbeitgebers abzuwerben. Auf einen Verstoß gegen die Regelungen zum Geschäftsgeheimnis kann sich das Unternehmen jedoch nicht stützen.
Das Gericht stellte klar, dass ein Verantwortlicher gemäß DSGVO nachweisen muss, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, um personenbezogene Daten zu schützen. Eine reine Transportverschlüsselung sei bei hohem finanziellen Risiko nicht ausreichend; End-to-End-Verschlüsselung sei erforderlich.
Bald gelten neue Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.
In seinem Urteil entschied das OLG München, dass ein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO einen wichtiger Kündigungsgrund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darstellen kann.
In der Vorinstanz wurde zunächst anders entschieden. Die Berufung der Beklagten war jedoch erfolgreich, da die fristlose Kündigung des Klägers wegen Weiterleitung dienstlicher Emails auf seinen privaten Account wirksam war.