Allgemeine Rechtsinformationen

22 Apr.: Domainstreit um schmidt.de

Der Fernsehsender Sat.1 muss die bislang für die Harald-Schmidt-Show genutzte Internetadresse „schmidt.de“ an einen Berliner Webdesigner namens Schmidt abgeben. Dieser hat laut LG Hannover (9 O 117/04) das „bessere“ Recht an der Domain. Zur Pressemitteilung des LG Hannover. §…