Scroll Top

Geschäftsführerhaftung bei Softwarepatenten

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers droht bei der Einführung von Softwarepatenten. Eine Patentverletzung verwirklicht den Tatbestand einer unerlaubten Handlung. Deswegen können Geschäftsführer – auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb – persönlich und unbegrenzt haftbar gemacht werden, wenn ihnen eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen wird, so die Hamburger Initiative gegen die Patentierbarkeit von Software.

Die Initiative “Hamburger Unternehmen gegen Patentierbarkeit von Software” wurde Anfang November 2004 ins Leben gerufen. Sie bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Metropolregion Hamburg die Moglichkeit, im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung gegen die geplante Ausweitung der Patentierbarkeit von Software Stellung zu nehmen. Ziel der Initiative ist es zu erreichen, dass Unternehmen auch zukünftig Software ohne Einschränkung durch Patentansprüche auf Geschäftsmodelle, Algorithmen, Computerprogramme und Datenformate entwickeln und nutzen können. Mehr Informationen zur Initiative erhalten Sie hier.
Mehr zur aktuellen Softwarepatentdiskussion bei heise…

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie müssen eingeloggt sein , um einen Kommentar schreiben zu können.