Nachdem der Gesundheitsausschuss des Bundestages am 13. April 2005 der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zugestimmt hat, hat dies auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 29. April 2005 getan.
Ab 2006 wird die elektronische Gesundheitskarte die bisherige Krankenversichertenkarte ersetzen. Die Gesundheitskarte wird technisch so weiterentwickelt sein, dass sie in der Lage ist, neben ihren administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar zu machen, die sog. Krankenakte. Weitere Funktionen sind z.B. das elektronische Rezept und der Zugriff auf Notfalldaten. Ärzte und Apotheker sollen mit eigenen Karten die Berechtigung erhalten die Daten des Patienten zu lesen.
Weitere Informationen zur Gesundheitskarte beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung.