Streitwert

04 Nov: Skandal! Landgericht Arnsberg setzt Streitwert bei Spitzenstellungswerbung auf 1.500 € fest

Das Landgericht Arnsberg (dort die 1. Kammer für Handelssachen) qualifiziert Spitzenstellungswerbung als “nicht besonders bedeutenden Wettbewerbsverstoß“ und setzt den Streitwert für eine diesbezügliche Abmahnung auf 1.500 € herunter. Das Landgericht Arnsberg musste einen Streitfall entscheiden (Urteil vom 22.12.2012, I-O…