Seit dem 12.12.2008 kann das europäische Mahnverfahren genutzt werden. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab dem 01.01.2009 genutzt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Wedding. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.12.2008. Zu den Formularen.
2009
von Carola Sieling E-Government Schutzrechte / IP
Gem. § 52 a UrhG ist die öffentliche Zugänglichmachung von kleinen Teilen bereits veröffentlichter Werke, Werke geringen Umfangs sowie einzelner Beiträge aus Zeitschriften & Co. für einen bestimmten Adressatenkreis zulässig. Hierzu gibt es eine sehr anschauliche Übersicht der Landesakademie…
von Carola Sieling E-Commerce
Die Firma msConsult Schulz & Tröller GbR bietet für den 15.01.2009 eine kostenlose online-Konferenz zum Thema Corporate Blogging an. Die Veranstaltung richtet sich an Marketingverantwortliche, die – über den Aufbau eines Corporate Blogs nachdenken, – dessen Umsetzung konkret planen,…