Seit dem 12.12.2008 kann das europäische Mahnverfahren genutzt werden.
Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab dem 01.01.2009 genutzt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Wedding.
Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.12.2008.
Zu den Formularen.
Bitte beachten Sie:
Die Zuständigkeit der Gerichte bestimmt sich nach den hierfür geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, insbesondere nach der Verordnung (EG) Nr. 44/2001. Betrifft die Forderung jedoch einen Vertrag, den ein Verbraucher zu einem Zweck geschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann, und ist der Verbraucher Antragsgegner, so sind nur die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in welchem der Antragsgegner seinen Wohnsitz hat (Artikel 59 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001).
Besten Dank für den ergänzenden Hinweis an den Kollegen Dominik Boecker!