Rechteinhaber sind im Kampf gegen die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Inhalte über sogenannte Filehoster durch den BGH gestärkt worden. Die Beklagte stellt unter der Internetadresse www.rapidshare.com Speicherplatz im Internet zur Verfügung (File-Hosting-Dienst). Die Nutzer des Dienstes können eigene Dateien auf…