Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor. Ihr sind lediglich vier gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die Online-Durchsuchungen zum Gegenstand haben. Nachdem es im Dezember viel Aufheben (siehe dazu auch die Berichterstattung mit weiteren Nachweisen unter heise.de…
E-Government
von Carola Sieling E-Government
Die Zwangsversteigerung für bewegliche Sachen – also keine Grundstücke oder Immobilien – ist im Internet derzeit nur für Versteigerungen nach der Abgabenordnung (AO) vorgesehen. Das Bundeskabinett hat am 18.02.2009 einen Entwurf beschlossen, der außer der Präsenzversteigerung durch den Gerichtsvollzieher…