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Zwangsversteigerungen online!

Die Zwangsversteigerung für bewegliche Sachen – also keine Grundstücke oder Immobilien – ist im Internet derzeit nur für Versteigerungen nach der Abgabenordnung (AO) vorgesehen.

Das Bundeskabinett hat am 18.02.2009 einen Entwurf beschlossen, der außer der Präsenzversteigerung durch den Gerichtsvollzieher zusätzlich Internetzwangsversteigerungen möglich machen soll.

Zum Regierungsentwurf via www.itrb.de.

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