Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über in Ermittlungsverfahren durchgeführte Online-Durchsuchungen vor. Ihr sind lediglich vier gerichtlichen Entscheidungen bekannt, die Online-Durchsuchungen zum Gegenstand haben.
Nachdem es im Dezember viel Aufheben (siehe dazu auch die Berichterstattung mit weiteren Nachweisen unter heise.de oder der Süddeutschen Zeitung) um die sog. Online Durchsuchung gab. Also der
Die Bundesregierung erklärte in ihren Antworten (BT-Drs. 16/3972) und (BT-Drs. 16/3973) auf die Kleinen Anfragen der FDP und der Linksfraktion, dass die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen ohne Unterrichtung des Besitzers
noch ungeklärt sei. Der BGH prüfe derzeit diese canadian pharmacy Frage.