Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist für viele Unternehmen und Organisationen Pflicht. Sehen Sie dazu unseren Blogbeitrag.
Fehlende oder unvollständige Erklärungen können Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Barrierefreiheit
von Carola Sieling Allgemein Allgemeine Rechtsinformationen Arbeitsrecht Layout Telekommunikation
Bald gelten neue Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmonisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen.