Die Verarbeitung biometrischer Daten (hier eines Fingerabdrucks, also mithilfe von Minutiendaten) in einem Zeiterfassungssystem kann laut Arbeitsgericht Berlin (ArbG Berlin, Urteil vom 16.10.2019, Az.:29 Ca 5451/19) die Privatsphäre von Arbeitnehmern (m/w/d) und somit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in…