Seit dem 01.01.2019 gelten gem. § 12 TzBfG für alle Arbeitsverhältnisse, in denen die wöchentliche Arbeitszeit nicht schriftlich festgelegt ist, 20 Wochenstunden als vereinbart. Nach der Berechnung durch den Zoll oder die Deutsche Rentenversicherung (4 Wochen x 20 Stunden…